Bauherren aufgepasst

Wir möchten andere Bauherren vor falschen Anbietern und Fehlern warnen

Bürgschaft

Auch bei der vergebenen Bürgschaft gibt es einiges zu beachten. Ein Bürge haftet dabei für den Bürgschaftssteller im Falle eines Zahlungsausfalls. Die Bürgschaft kann über eine Anzahlung, eine Teilzahlung oder über die Fertigstellung gehen. Hier gibt es natürlich eklatante Macht- und Erfahrungsunterschiede zwischen dem Bauherren und dem Bürgschaftsaussteller: Eine Bank oder eine Versicherung versucht im Zahlungsfalle ihr Risiko natürlich zu minimieren und verfügt auch über hausinterne Anwälte, während Sie als Bauherr für externe Anwälte ohne Rechtsschutzversicherung in Vorleistung gehen müssen.

Zu dem Thema Bürgschaft haben wir daher einige Punkte zusammengestellt. Hätten wir diese vor der Zusammenarbeit mit der Firma Pareg GmbH, Neuenhagen, gewusst, so hätten wir uns diese Webseite sparen können. Passen Sie also auf, ob Sie nicht über den Tisch gezogen werden!

Bürgschaft von einer Versicherung

Eine Firma kann sich eine Bürgschaft von Ihrer Hausbank besorgen oder von einer beliebigen Versicherung. Der Unterschied besteht meistens darin, dass sie sich die Bürgschaft von der Bank "verdienen" muss, während die Hürden dafür bei einer Versicherung niedriger sind. Dafür kostet eine Bürgschaft bei einer Versicherung aufgrund des höheren Risikos mehr.

Die Pareg GmbH hat z.B. mit Bürgschaften einer Versicherung gearbeitet.

Eine Firma mit soliden Finanzen wird eher eine Bank-Bürgschaft vergeben als die einer Versicherung.

Bürgschaft ist nur auf die Anzahlung

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, zum Beispiel die sogenannte Anzahlungsbürgschaft. Hiermit wird abgesichert, dass eine geleistete Anzahlung verbaut wird. Geht die Baufirma in dieser Phase insolvenz, so trägt der Bürgschaftsaussteller das Risiko.

Hierbei gibt es ein paar Punkte zu beachten. Zum Einen betrifft diese Bürgschaft tatsächlich nur die Anzahlung. Wurde diese verbaut, so ist die Bürgschaft komplett wertlos geworden. Ob die Bürgschaft verbaut wurde, ergibt sich nicht aus gestellten Rechnungen der Firma. Im Zweifel wird ein von der Versicherung gerufener Sachverständiger schon bei den ersten Arbeiten einen solch hohen Wert ansetzen, dass die Anzahlungsbürschaft "vollständig erbracht" und damit wertlos ist. Das Risiko für die Versicherung ist damit äußerst gering und die Anforderungen an die Baufirma ebenfalls.

Beachten Sie dazu, dass Sie während der Dauer der Anzahlungsbürgschaft keine weiteren Rechnungen - außer der Anzahlung selbst - überwiesen leisten dürfen. Mit der Anzahlungsbürgschaft ist ausschließlich die Anzahlung abgesichert. Jegliche weiteren Zahlungen sind mit keiner Bürgschaft geschützt.

Die Bürgschaften der Pareg GmbH sind ausschließ Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaften in geringer Höhe. Sollte die Firma Sie dazu bringen wollen, weitere Zahlungen zu leisten, obwohl die Anzahlung noch nicht vollständig verbaut wurde, so haben Sie dafür keinerlei Sicherheit.

Bürgschaft läuft aus

Die meisten Bürgschaften sind zeitlich nur beschränkt gültig. Prüfen Sie die Gültigkeit unbedingt, da nach Auslaufen der Bürgschaft für Ihr Geld keinerlei Sicherheiten mehr vorhanden sind.

Die Bürgschaft der Pareg GmbH war auf maximal zwei Jahre beschränkt; gültig vom Zeitpunkt der Anforderung von Seiten der Pareg GmbH.